Wir Freien Wähler vertreten nach wie vor den Standpunkt, dass es vertretbar und zumutbar ist, die Hortgebühren etwas anzuheben. In vier Stufen, entsprechend des Nettoeinkommens des Sorgeberechtigten bzw. der Eltern, soll dies entsprechend der Festlegung zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Suhl geschehen...
Die Hortgebühren sind zweigeteilt. Der städtische Teil umfasst ausschließlich die Betriebskosten (Strom- und Reinigungskosten, Sachkosten etc.). An diesen sind die Eltern nach Vorgabe des Landesverwaltungsamtes höher zu beteiligen als dies bislang geschieht. Der zweite Teil der Hortgebühr betrifft die Personalkosten. Dieser ist vom Land Thüringen festgelegt und muss an das Land abgeführt werden. Die Stadt hat auf deren Höhe keinen Einfluss. Im Stadtrat am 10. Juni lag die Vorlage des Oberbürgermeisters zur Änderung der Hortgebührensatzung vor. Diese hatte zuvor sowohl im Finanz- als auch Jugendhilfeausschuss eine Mehrheit gefunden. Im Stadtrat war die Lage dann eine andere. Als sich abzeichnete, dass die Vorlage, so wie im Haushaltssicherungskonzept beschlossen und in den jeweiligen Ausschüssen bestätigt wurde, keine Mehrheit findet, stellten wir Freien Wähler den Antrag auf Aussetzung des Beschlusses bis die vom Stadtrat legitimierten Finanzexperten alle Möglichkeiten im städtischen Haushalt auf Finanzreserven "abgeklopft" haben. Das Gutachten soll in ca. fünf Monaten vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass die Hortgebühren nicht unangetastet bleiben und sogar weiter in die Höhe gehen könnten, da die Stadt Suhl bei diesen Gebühren landesweit keine Spitzenposition einnimmt.
Wir Freien Wähler haben die Aussetzung der Beschlussfassung nicht deshalb beantragt, weil wir gegen eine Gebührenerhöhung sind. Wir sind aber dagegen, dass die Eltern alle paar Monate mit einem neuen Bescheid konfrontiert werden und damit immer wieder neue Debatten ausgelöst werden. Das Argument von Bürgermeister Lamprecht (Die Linke), dass damit erst zum Schuljahresbeginn 2016 gehandelt werden könne, halten wir nicht für legitim. Handeln ist auch schneller möglich.
Ingrid Ehrhardt, Fraktionsvorsitzende Freie Wähler Suhl
Personalkosten (wird für das Land erhoben und abgeführt) | ||
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Einkommen | Gebühr | |
bis 1 060,00 Euro Netto | 0,00 Euro | |
über 1 060,00 bis 1 500,00 Euro | 20,00 Euro | |
über 1 500,00 bis 2 500,00 Euro | 40,00 Euro | |
über 2 500,00 Euro | 50,00 Euro | |
Anteil Betriebskosten (Beteiligung an den Kosten, die Stadt tragen muss) | ||
alt | neu (im Stadtrat ausgesetzt) | |
bis 1 060,00 Euro Netto | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
über 1 060 bis 1 500 Euro | 10,00 Euro | 15,00 Euro |
über 1 500 bis 2 500 Euro | 20,00 Euro | 25,00 Euro |
über 2 500 Euro | nicht gesondert ausgewiesen | 35,00 Euro |