Müllentsorgung (Foto: Michael Sieber)
Im zuständigen Werkausschuss sowie im Finanzausschuss haben Mitglieder der Fraktion Freie Wähler Suhl - Bündnis 90/Die Grünen dem Beschluss zur Anhebung der Abfallgebühren eine Absage erteilt.
Dass eine Anhebung der Müllgebühren erfolgen muss, dessen sind wir uns im Klaren, steigen doch alle Kosten ringsherum, auch für die Stadt und den zuständigen Eigenbetrieb. Dennoch muss eine Müllgebührenerhöhung sozialverträglich passieren und sie soll ein Ansporn zur Müllvermeidung sein.
Schon vor Monaten wurde beschlossen, in Suhl entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Biotonne einzuführen. Im Zuge dessen muss nun eine neue Abfallsatzung als auch eine neue Abfallentsorgungsgebührensatzung beschlossen werden.
Die nun vorgelegte Satzung der Stadtverwaltung ist weder familienfreundlich, noch animiert sie die Bürger der Stadt zur Müllvermeidung.
Bestandteile der zukünftigen Gebühr sollen ein Festbetrag, ein Leistungsbetrag für den Hausmüll und ein Leistungsbetrag für den Biomüll sein.
So soll bei Privathaushalten ein Festbetrag pro Kopf von mehr als 27 € angesetzt werden. Dabei ist das Alter total egal. Somit würde ein 4-Personen-Haushalt bereits mehr als 100 Euro zahlen ohne dass auch nur eine Tonne Müll abgeholt wurde.
Hinzu kommen die Entsorgungen der Mülltonne, wobei auch hier je Größe der Tonne bis zu 7,46 € je Leerung anfallen werden.
Somit werden die Kosten im Schnitt um 31 % steigen. Die Steigerung kann jedoch auch über 50 % betragen.
Familien mit Kindern werden durch den Festbetrag wesentlich stärker belastet als ohne Kind. Natürlich entsteht hier auch mehr Müll, jedoch verwenden diese Familien auch größere Mülltonnen (welche bei der Entleerung teurer sind) oder das Entleerungsintervall wird enger und somit wird man hier zusätzlich durch die entstehende Leistungsgebühr zur Kasse gebeten.
Der prozentuale finanzielle Anteil der Festgebühren zur Leistungsgebühr ist hierbei höher als der Teil, der für die eigentliche Müllabholung anfällt. Dies ist kein Anreiz zur Müllvermeidung, wie es das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorsieht.
Die Satzung muss u.a. aufgrund der Einführung der Biotonne geändert werden. Dieser Fix-Anteil in der neuen Satzung beträgt je Person (!) 13,92 €. Eine Befreiung von der Bio-Tonne ist nur schwer möglich. Es muss der Nachweis geführt werden, dass kompostiert wird und pro Person 25 Quadratmeter Fläche vorhanden sein müssen, die zur Kompostaufbringung geeignet sind. Rasen kommt dafür nicht in Frage.
Der Stadtrat hat in einer vergangenen Sitzung die Entlastung von Unternehmen ab 2021 beschlossen, um die Gewerbesteuer in Corona-Zeiten zu senken, bei den Bürgern der Stadt soll aber die Hand großzügig aufgehalten werden.
Zu vermuten ist, dass Bürger der Stadt, die in einer anderen Stadt einen Nebenwohnsitz angemeldet haben (z.B. Studenten), nun ihren Hauptwohnsitz aus der Stadt Suhl verlegen, da sie ja voll in die Abfallentsorgung eingerechnet werden, obwohl sie 50 Wochen im Jahr nicht in Suhl weilen. Dies führt wiederum zu geringeren Geldzuweisungen des Landes an die Stadt, da die Einwohnerzahl sinkt.
Eine Werbung für Neuansiedlungen in der Stadt sind Müllgebühren jedenfalls nicht.
Frank Keiner, Stellv. Fraktionsvorsitzender Freie Wähler Suhl - Bündnis 90/Die Grünen